Pfadi wird abgezockt

Pfadi hat positiven Impact auf Gesellschaft

Die Pfadi und andere gemeinnützige Jugendorganisationen sind eine äusserst sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Die Jugendlichen lernen äusserst viel für ihre persönliche Entwicklung und Organisationen leisten einen wertvollen Beitrag zur sozialen Integration. Und dies bereits mit äusserst wenig Geld.
Wenn sie jedoch einen grösseren Anlass in der Stadt durchführen wollen, brauchen sie von der Stadt eine Bewilligung und diese müssen sie der Stadt teuer bezahlen. Für die Stadt ist der Betrag ein winzig kleiner Betrag, für die Jugendorganisationen machen sie jedoch oft den grössten Brocken im ganzen Budget des Anlasses aus.
Diese Praxis ist Gift für die städtische Jugendförderung und gilt abgeschafft. Gemeinnützige Jugendverbände sollen diese Kosten nicht mehr tragen müssen. Deshalb haben ich folgende Motion eingereicht um diese Gebühr für die gemeinnützigen Jugendverbände zu streichen.
Im Übrigen ist diese Gebühr bereits für verschiedenste Anlässe gestrichen. Gestrichen ist sie beispielsweise für Anlässe von politischen Parteien oder von Samichlausauszügen. Auf der Liste fehlen einfach noch die gemeinnützigen Jugendorganisationen.

Motion: Kinder- und Jugendförderung durch gebührenfreie Benutzung des öffentlichen Grundes
Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen zu können, einer die ihnen Spass macht, sie fordert und fördert und ihr knappes Budget nicht aufbraucht. Genau dies bieten Kinder- und Jugendvereine und deshalb sind auch über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Vereinen aktiv.
Die Stadt Luzern investiert jährlich einen hohen Betrag in verschiedene solche Vereine, sei es in der Sport-, der Kunst- oder Musikförderung.
Allerdings existiert in der Stadt Luzern noch immer eine störende Hürde für Kinder- und Jugendvereine, um einen grösseren Anlass zu organisieren. Denn sie müssen für die Benutzung des öffentlichen Grundes (zum Beispiel am Rotsee) eine Gebühr bezahlen, wie es das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes festschreibt. Im Gegensatz dazu ist eine ganze Liste von anderen Nutzungsarten von dieser Gebühr befreit. Als Beispiel seien hier politischen Standaktionen vor Wahlen, Empfänge von Personen des öffentlichen Interesses oder Samichlausauszügen genannt.
Wir fordern den Stadtrat auf, die Gebühren zur Benutzung des öffentlichen Grundes ebenfalls für gemeinnützige Kinder- und Jugendvereine zu streichen und damit einen effizienten und kostengünstigen Beitrag zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung für unsere jungen Mitbürger zu bieten.
Wir fordern den Stadtrat auf, dem Grossen Stadtrat einen B+A zu unterbreiten, in dem mit einer Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes die Gebührenpflicht zur Benutzung des öffentlichen Grundes ebenfalls für gemeinnützige Kinder- und Jugendvereine gestrichen und damit ein effizienter und kostengünstiger Beitrag zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung für unsere jungen Mitbürger geboten wird.

Update: Der Stadtrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion diese unterstützt, der Rat hat ihr auch zugestimmt und so können seither gemeinnützige Kinder- und Jugendvereine den öffentlichen Grund gebührenfreie Nutzen.