Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz

Gütschbahn

Am 1. Januar 2004 ist in der Schweiz das neue Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft getreten, welches den Zweck hat, „Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind“. Auch die Stadt Luzern ist gefordert, dieses Gesetz umzusetzen. Der gesetzliche Zeithorizont dazu ist bis 2023, mehr als die Hälfte der Zeit ist somit bereits verstrichen. Wir bitten deshalb den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist die Stadt Luzern grundsätzlich mit der Umsetzung dieses Gesetzes auf Kurs?
  2. Das Gesetz gilt insbesondere auch für verschiedene Gebäude, „für welche nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Bewilligung für den Bau oder für die Erneuerung erteilt wurde“. Prüft die Stadt diese Einhaltung systematisch bei neuen Baugesuchen?
  3. Das Gesetz gilt insbesondere auch für „öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) und Fahrzeuge“ und die VBL gehört zu 100% der Stadt Luzern. Wie sieht die Umsetzung im Bereich des öffentlichen Verkehrs aus?
  4. Ist geplant einzelne Haltestellen zu schliessen, damit sie nicht behindertengerecht umgebaut werden müssen und falls ja, welche?
  5. Wie viele der öffentlichen Toilettenanlagen sind bereits heute behindertengerecht? Und bis wann gedenkt der Stadtrat die übrigen anzupassen?
  6. Vor rund einem Jahr wurde die Gütschbahn als öffentliches Verkehrsmittel auf den Gütsch neu eröffnet. Der Einstieg an der Talstation ist für Rollstuhlfahrende ohne Problem möglich, die Bahn endet jedoch bei der Bergstation direkt vor einigen Treppenstufen und ein Weiterkommen ist für Personen im Rollstuhl nahezu unmöglich – der Weg ins Hotel Gütsch oder den Gütschwald nicht zu machen. Weshalb gibt es für diese letzten Meter bislang keine behindertenfreundliche Lösung?
  7. Das Rathaus ist ein wichtiges öffentliches Gebäude der Stadt, in welchem regelmässig öffentliche Veranstaltungen stattfinden. Leider hat es da noch keinen behindertengerechten Zugang, der selbstständig und ohne Voranmeldung genutzt werden kann. Bis wann gedenkt der Stadtrat dies zu ändern?

Update:
Der Stadtrat hat meine Fragen beantwortet. In vielen Bereichen steht die Stadt gut da, jedoch ist sie bei der Anpassung der Haltekanten noch weit im Rückstand. Am 1. Mai 2017 war ⅔ der Zeit zur Umsetzung des Gesetzes um, jedoch wurden erst 2 der 289 Haltestellen behindertengerecht umgebaut. Da kommt noch viel auf die Stadt zu, der Stadtrat will bis Ende 2017 dem Parlament einen B+A vorlegen um auch noch die restlichen 99% der Haltestellen anzupassen.